Erwägungsgrund 17 32015L2376
Es sollte darauf hingewiesen werden, dass Artikel 21 Absatz 4 der Richtlinie 2011/16/EU die sprach- und übersetzungsbezogenen Anforderungen an Ersuchen um Zusammenarbeit, einschließlich Zustellungsersuchen, und beigefügte Schriftstücke festlegt. Diese Bestimmung sollte auch in Fällen anwendbar sein, in denen die Mitgliedstaaten im Anschluss an die Phase des verpflichtenden automatischen Informationsaustauschs über grenzüberschreitende Vorbescheide und Vorabverständigungen über die Verrechnungspreisgestaltung zusätzliche Informationen anfordern.