Erwägungsgrund 23 32016L1919
Bei der Umsetzung dieser Richtlinie sollten die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass das Grundrecht auf Prozesskostenhilfe gemäß der Charta und der EMRK geachtet wird. Hierbei sollten sie die Grundsätze und Leitlinien der Vereinten Nationen für den Zugang zu Prozesskostenhilfe in Strafjustizsystemen beachten.