Erwägungsgrund 25 32016L1919
Sofern Prozesskostenhilfe für einen Verdächtigen, eine beschuldigte Person oder eine gesuchte Person bewilligt wurde, können deren Wirksamkeit und Qualität unter anderem dadurch sichergestellt werden, dass die Fortführung der rechtlichen Vertretung erleichtert wird. Die Mitgliedstaaten sollten in diesem Zusammenhang die Fortführung der rechtlichen Vertretung während des gesamten Strafverfahrens und — sofern relevant — während des gesamten Verfahrens zur Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls erleichtern.