Erwägungsgrund 33 32019L0879
Um ein gemeinsames Verständnis der in den verschiedenen Rechtsakten verwendeten Begriffe zu gewährleisten, sollten die durch die Verordnung (EU) Nr. 648/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates eingeführten Begriffe „zentrale Gegenpartei“ oder „CCP“ und „Teilnehmer“ samt der dazugehörigen Begriffsbestimmungen in die Richtlinie 98/26/EG übernommen werden.