Erwägungsgrund 16 32020L1151
Zur Festlegung der Verfahren für die Bewertung der Vorschriften der Mitgliedstaaten für die vollständige Denaturierung von Alkohol sollten der Kommission Durchführungsbefugnisse zur Genehmigung oder Ablehnung der von den Mitgliedstaaten gemeldeten Vorschriften für die vollständige Denaturierung von Alkohol übertragen werden. Diese Befugnisse sollten im Einklang mit der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 ausgeübt werden.