Richtlinie (EU) 2020/1151 des Rates vom 29. Juli 2020 zur Änderung der Richtlinie 92/83/EWG zur Harmonisierung der Struktur der Verbrauchsteuern auf Alkohol und alkoholische Getränke
Die Richtlinie 92/83/EWG sollte daher entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 20 32020L1151Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen