Erwägungsgrund 18 32020L1151
Die für das Vereinigte Königreich in Bezug auf zwei bestimmte alkoholische Getränke festgelegten Befreiungen spiegelten Regelungen wider, die in den nationalen Rechtsvorschriften des Vereinigten Königreichs enthalten waren. Da diese innerstaatlichen Befreiungen von der harmonisierten Verbrauchsteuer im Vereinigten Königreich aufgehoben wurden, sind sie nicht länger relevant und sollten auf Unionsebene abgeschafft werden.