Erwägungsgrund 15 32021L2101
Es ist wichtig, die Vergleichbarkeit der Daten zu gewährleisten. Daher sollten der Kommission Durchführungsbefugnisse übertragen werden, um ein gemeinsames Muster und maschinenlesbare elektronische Berichtsformate zur Vorlage des Ertragsteuerinformationsberichts gemäß dieser Richtlinie festzulegen. Bei der Festlegung des Musters und der Berichtsformate sollte die Kommission die Fortschritte berücksichtigen, die im Bereich der Digitalisierung und der Zugänglichkeit der von Unternehmen veröffentlichten Informationen erzielt wurden, insbesondere im Hinblick auf die Entwicklung des einheitlichen europäischen Zugangspunkts, wie in ihrer Mitteilung vom 24. September 2020 mit dem Titel „Eine Kapitalmarktunion für die Menschen und Unternehmen — neuer Aktionsplan“ vorgeschlagen. Diese Befugnisse sollten im Einklang mit der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates ausgeübt werden.