Erwägungsgrund 6 32021L2101
In der Union wurde die öffentliche länderspezifische Berichterstattung für den Bankensektor bereits durch die Richtlinie 2013/36/EU des Europäischen Parlaments und des Rates sowie für die holz- und die mineralgewinnende Industrie durch die Richtlinie 2013/34/EU eingeführt.