Richtlinie (EU) 2021/2101 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2021 zur Änderung der Richtlinie 2013/34/EU im Hinblick auf die Offenlegung von Ertragsteuerinformationen durch bestimmte Unternehmen und Zweigniederlassungen (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Richtlinie 2013/34/EU sollte daher entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 27 32021L2101Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen