Erwägungsgrund 6 32022L2557
Die an der Erbringung wesentlicher Dienste beteiligten Einrichtungen unterliegen zunehmend unterschiedlichen Anforderungen, die sich aus nationalem Recht ergeben. Der Umstand, dass in einigen Mitgliedstaaten weniger strenge Sicherheitsanforderungen für diese Einrichtungen gelten, führt nicht nur zu unterschiedlichen Resilienzniveaus, sondern bringt auch das Risiko negativer Auswirkungen auf die Aufrechterhaltung wichtiger gesellschaftlicher Funktionen oder wirtschaftlicher Tätigkeiten in der gesamten Union mit sich und führt ferner auch zu Hindernissen für das reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts. Investoren und Unternehmen können sich auf resiliente kritische Einrichtungen verlassen und ihnen vertrauen, und Zuverlässigkeit und Vertrauen sind die Eckpfeiler eines gut funktionierenden Binnenmarkts. Ähnliche Arten von Einrichtungen gelten in einigen Mitgliedstaaten als kritisch, in anderen jedoch nicht, und selbst die als kritisch eingestuften Einrichtungen unterliegen in verschiedenen Mitgliedstaaten unterschiedlichen Anforderungen. Dies führt zu zusätzlichem und unnötigem Verwaltungsaufwand für grenzüberschreitend tätige Unternehmen, insbesondere für solche, die in Mitgliedstaaten mit strengeren Anforderungen tätig sind. Ein Unionsrahmen würde daher auch dazu führen, dass die Wettbewerbsbedingungen für kritische Einrichtungen in der gesamten Union angeglichen werden.