Erwägungsgrund 37 32022L2557
Um die Kommission zu unterstützen und die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten sowie den Austausch von Informationen und bewährten Verfahren zu Fragen im Zusammenhang mit dieser Richtlinie zu erleichtern, sollte eine Gruppe für die Resilienz kritischer Einrichtungen als Expertengruppe der Kommission eingerichtet werden. Die Mitgliedstaaten sollten sich bemühen, eine wirksame und effiziente Zusammenarbeit der benannten Vertreter ihrer zuständigen Behörden in der Gruppe für die Resilienz kritischer Einrichtungen sicherzustellen, indem sie gegebenenfalls Vertreter benennen, die über eine Sicherheitsermächtigung verfügen. Die Gruppe für die Resilienz kritischer Einrichtungen sollte ihre Arbeit so bald wie möglich aufnehmen, damit während der Umsetzungsfrist dieser Richtlinie bereits zusätzliche Mittel für eine angemessene Zusammenarbeit zur Verfügung stehen. Die Gruppe für die Resilienz kritischer Einrichtungen sollte mit anderen entsprechenden sektorspezifischen Expertengruppen interagieren.