Erwägungsgrund 27 32022L2557
Sind kritische Einrichtungen aufgrund von Bestimmungen des Unionsrechts oder des nationalen Rechts verpflichtet, für die Zwecke dieser Richtlinie relevante Risiken zu bewerten und Maßnahmen zur Gewährleistung ihrer eigenen Resilienz zu ergreifen, so sollten diese Anforderungen angemessen berücksichtigt werden, wenn es darum geht zu überwachen, ob kritische Einrichtungen diese Richtlinie einhalten.