Erwägungsgrund 10 32023L0958
Der Luftverkehr wirkt sich nicht nur durch CO2-Emissionen auf das Klima aus, sondern auch durch Nicht-CO2-Emissionen wie etwa Stickoxide (NOx), Rußpartikel, oxidierte Schwefelverbindungen und Auswirkungen von Wasserdampf, sowie durch atmosphärische Prozesse wie die Bildung von Ozon und Kondensstreifen, die von derartigen Emissionen verursacht werden. Die Klimaauswirkungen derartiger Nicht-CO2-Emissionen hängen von der Art des verwendeten Kraftstoffs und der verwendeten Triebwerke, vom Ort der Emissionen, insbesondere von der Flughöhe des Luftfahrzeugs und seiner Position in Bezug auf Breiten- und Längengrad, sowie vom Zeitpunkt der Emissionen und den Witterungsverhältnissen zu diesem Zeitpunkt ab. Auf der Grundlage der Folgenabschätzung der Kommission von 2006 zur Einbeziehung des Luftverkehrs in das EU-EHS wurde in der Richtlinie 2008/101/EG anerkannt, dass der Luftverkehr durch die Freisetzung von Nicht-CO2-Emissionen Auswirkungen auf das globale Klima hat. Gemäß Artikel 30 Absatz 4 der Richtlinie 2003/87/EG in der durch die Richtlinie (EU) 2018/410 des Europäischen Parlaments und des Rates geänderten Fassung musste die Kommission bis zum 1. Januar 2020 eine aktualisierte Analyse der Nicht-CO2-Effekte aus dem Luftverkehr vorlegen und ihr erforderlichenfalls einen Vorschlag dazu beifügen, wie am besten gegen diese Auswirkungen vorzugehen ist. Um dieser Verpflichtung nachzukommen, hat die Agentur der Europäischen Union für Flugsicherheit (EASA) eine aktualisierte Analyse der Nicht-CO2-Effekte aus dem Luftverkehr auf den Klimawandel durchgeführt und ihre Studie am 23. November 2020 veröffentlicht. Die Ergebnisse dieser Studie bestätigten die vorherigen Schätzungen, nämlich, dass die Nicht-CO2-Effekte aus dem Luftverkehr für das Klima insgesamt mindestens genauso erheblich sind wie die Auswirkungen der CO2-Emissionen allein.