Erwägungsgrund 45 32023L0958
Die Mitgliedstaaten sollten diese Richtlinie bis zum 31. Dezember 2023 umsetzen, da dringende Klimamaßnahmen erforderlich sind und alle Sektoren auf kosteneffiziente Weise zur Emissionsreduktion beitragen müssen.
Die Mitgliedstaaten sollten diese Richtlinie bis zum 31. Dezember 2023 umsetzen, da dringende Klimamaßnahmen erforderlich sind und alle Sektoren auf kosteneffiziente Weise zur Emissionsreduktion beitragen müssen.