Erwägungsgrund 37 32023L0958
Der Emissionsfaktor von Jetkerosin (JET A1 oder JET A) im Rahmen des EU-EHS sollte an den Emissionsfaktor für diesen Kraftstoff angeglichen werden, der in den CORSIA-SARPs festgelegt ist. Aufgrund der Erhöhung des Emissionsfaktors von Jetkerosin sollte keine Änderung der Zuteilungshöhen vorgenommen werden, da die kostenlosen Zuteilungen an den Luftverkehr durch diese Richtlinie zugunsten von Versteigerungen schrittweise eingestellt werden, um größere Emissionsreduktionen zu erzielen.