Erwägungsgrund 13 32023L0958
Die Gesamtmenge der Luftverkehrszertifikate sollte auf der Höhe der Zuteilungen für Flüge, für die Zertifikate gemäß der Richtlinie 2003/87/EG abgegeben werden müssen, konsolidiert werden. Die Zuteilung für das Jahr 2024 sollte auf der Grundlage der Gesamtzuteilung an aktive Luftfahrzeugbetreiber im Jahr 2023, abzüglich des linearen Kürzungsfaktors gemäß der genannten Richtlinie, erfolgen. Die Höhe der Zuteilungen sollte zur Berücksichtigung derjenigen Strecken erhöht werden, die im Jahr 2023 nicht unter das EU-EHS fielen, aber ab dem Jahr 2024 darunter fallen werden.