Erwägungsgrund 5 32023L0958
Entsprechend dem Beschluss (EU) 2018/2027 des Rates haben die Mitgliedstaaten dem ICAO-Sekretariat Abweichungen zwischen CORSIA und dem EU-EHS mitgeteilt. Ziel war es, den Besitzstand der Union und künftige politische Vorrechte sowie die ambitionierten Klimaziele der Union und die ausschließliche Rolle des Europäischen Parlaments und des Rates bei der Entscheidung über den Inhalt von Unionsrecht zu wahren. Nach der Annahme der vorliegenden Richtlinie sollten die dem ICAO-Sekretariat mitgeteilten Abweichungen zwischen CORSIA und dem EU-EHS durch eine zweite mit dem Unionsrecht im Einklang stehende Mitteilung der Abweichungen aktualisiert werden, um den Änderungen der Richtlinie 2003/87/EG Rechnung zu tragen.