Erwägungsgrund 24 32023L0958
Artikel 191 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) sieht vor, dass die Umweltpolitik der Union zur Förderung von Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels auf internationaler Ebene beiträgt, und fordert, dass die Union und die Mitgliedstaaten im Rahmen ihrer jeweiligen Befugnisse mit Drittländern und den zuständigen internationalen Organisationen zusammenarbeiten. Diese Ziele sind auch für die ICAO und die weitere Entwicklung von CORSIA von Bedeutung.