Erwägungsgrund 11 32024L1654
Bei der Umsetzung dieser Richtlinie sollten die Mitgliedstaaten die Art, den organisatorischen Status, die Aufgaben und die Vorrechte der gemäß den nationalen Rechtsvorschriften für die Verhütung, Aufdeckung, Untersuchung oder Verfolgung von Straftaten zuständigen Behörden und Stellen berücksichtigen, einschließlich der bestehenden Mechanismen zum Schutz der Finanzsysteme vor Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.