Erwägungsgrund 5 32024L1654
Aufgrund des grenzüberschreitenden Charakters der organisierten Kriminalität, der Terrorismusfinanzierung und der Geldwäsche sowie der Bedeutung einschlägiger Finanzinformationen für die Bekämpfung schwerer Straftaten, unter anderem durch, soweit möglich und angemessen, rasches Aufspüren, Einfrieren und Einziehen illegal erworbener Vermögenswerte, sollten die gemäß der Richtlinie (EU) 2019/1153 benannten zuständigen Behörden direkt über das Vernetzungssystem auf die zentralen Bankkontenregister anderer Mitgliedstaaten zugreifen und darin Abfragen durchführen können.