Erwägungsgrund 9 32024L1654
Die Bedingungen und Verfahren, unter denen die zuständigen Behörden von Finanzinstituten und Kreditinstituten Transaktionsaufzeichnungen anfordern können, unterliegen den im nationalen Recht festgelegten Verfahrensvorschriften. Die Harmonisierung der technischen Vorkehrungen für die Bereitstellung von Transaktionsaufzeichnungen durch Finanzinstitute und Kreditinstitute auf Ersuchen der zuständigen Behörden sollte die nationalen Verfahrensvorschriften und -garantien, nach denen die zuständigen Behörden Transaktionsaufzeichnungen anfordern können, unberührt lassen.