Erwägungsgrund 14 32024L1654
Nach Artikel 3 und Artikel 4a Absatz 1 des dem EUV und dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) beigefügten Protokolls Nr. 21 über die Position des Vereinigten Königreichs und Irlands hinsichtlich des Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts hat Irland mit Schreiben vom 25. Oktober 2021 mitgeteilt, dass es sich an der Annahme und der Anwendung dieser Richtlinie beteiligen möchte.