Erwägungsgrund 8 32024L1654
Transaktionsaufzeichnungen enthalten sehr wichtige Informationen für strafrechtliche Ermittlungen. Finanzermittlungen werden jedoch dadurch behindert, dass Finanzinstitute und Kreditinstitute, einschließlich Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen, den für die Verhütung, Aufdeckung, Untersuchung oder Verfolgung von Straftaten zuständigen Behörden Transaktionsaufzeichnungen in unterschiedlichen Formaten zur Verfügung stellen, die nicht umgehend analysiert werden können. Der Informationsaustausch zwischen den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten und die Entwicklung grenzüberschreitender Finanzermittlungen wird dadurch behindert, dass die meisten Ermittlungen zu schweren Straftaten grenzüberschreitenden Charakter haben, sich die Formate für die Bereitstellung von Transaktionsaufzeichnungen voneinander unterscheiden und Schwierigkeiten bei der Verarbeitung von Transaktionsaufzeichnungen bestehen. Zur Verbesserung der Leistungsfähigkeit der zuständigen Behörden bei der Durchführung von Finanzermittlungen werden in dieser Richtlinie Maßnahmen festgelegt, mit denen sichergestellt wird, dass Finanzinstitute und Kreditinstitute in der gesamten Union, einschließlich Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen, Transaktionsaufzeichnungen in einem Format bereitstellen, das von den zuständigen Behörden leicht verarbeitet und analysiert werden kann.