Art. 3 31997R0088
Antrag auf Zollbefreiung
(1)
Der Antrag ist schriftlich in einer der Amtssprachen der Union zu stellen und von einer Person zu unterzeichnen, die befugt ist, den Antragsteller zu vertreten. Der Antrag ist an die folgende Dienststelle zu richten: Europäische Kommission Generaldirektion Handel Direktion G — Handelsschutzmaßnahmen Rue de la Loi/Wetstraat 200 1049 Bruxelles/Brussel BELGIQUE/BELGIË E-Mail: trade-bicycle-parts@ec.europa.eu
(2)
Die Kommission bestätigt unverzüglich den Eingang eines Antrags.