Erwägungsgrund 12 32004R0870
Das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR-Abkommen) sieht vor, dass die am Europäischen Wirtschaftsraum beteiligten Mitgliedstaaten der Europäischen Freihandelsvereinigung (EFTA-/EWR-Staaten) unter anderem ihre Zusammenarbeit im Rahmen der Tätigkeiten der Gemeinschaft auf dem Gebiet der Erhaltung, Charakterisierung, Sammlung und Nutzung genetischer Ressourcen in der Landwirtschaft verstärken und ausweiten sollten.