Erwägungsgrund 8 32004R0870
Die Gemeinschaft sollte die auf einzelstaatlicher Ebene unternommenen Anstrengungen zur Erhaltung und nachhaltigen Nutzung der biologischen Vielfalt in der Landwirtschaft ergänzen und fördern. Durch die Konzertierung bestehender Aktionen und die Förderung der Entwicklung neuer grenzübergreifender Initiativen zur Erhaltung, Charakterisierung, Sammlung und Nutzung genetischer Ressourcen in der Landwirtschaft sollte ein gemeinschaftlicher Mehrwert herbeigeführt werden.