Erwägungsgrund 2 32004R0870
Die Erhaltung und die nachhaltige Nutzung der landwirtschaftlichen Genressourcen tragen auch zur Erreichung der Ziele des Übereinkommens über die biologische Vielfalt, das mit dem Beschluss 93/626/EWG im Namen der Gemeinschaft genehmigt wurde, und der damit verbundenen Gemeinschaftsstrategie zur Erhaltung der biologischen Vielfalt bei, die einen Aktionsplan zur Erhaltung der biologischen Vielfalt und zum Schutz der genetischen Ressourcen in der Landwirtschaft umfasst. Dies ist auch eines der Hauptziele des Globalen Aktionsplans der FAO für die Erhaltung und nachhaltige Nutzung pflanzengenetischer Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft und des Internationalen Vertrags über pflanzengenetische Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft, den die Kommission und die Mitgliedstaaten am 6. Juni 2002 unterzeichnet haben.