Erwägungsgrund 10 32008R0514
Im Reissektor bildet die durch die Lizenzen gelieferte Information über die voraussichtlichen Einfuhren und Ausfuhren insbesondere wegen der Bedeutung von Reis für den einheimischen Verbrauch die Grundlage für die Überwachung des Marktes. Sie dient auch zur Überprüfung der Einhaltung der Zolltarifpositionen für ähnliche Erzeugnisse. Außerdem sind die erteilten Lizenzen bei der Berechnung der Einfuhrzölle für geschälten und geschliffenen Reis gemäß den Artikeln 137 und 139 der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 zu berücksichtigen. Deshalb sind für geschälten Reis, halbgeschliffenen Reis und vollständig geschliffenen Reis sowie Bruchreis Einfuhrlizenzen und für geschälten sowie halbgeschliffenen und vollständig geschliffenen Reis Ausfuhrlizenzen vorzuschreiben.