Erwägungsgrund 9 32008R0514
Im Getreidesektor müssen die Einfuhr- und Ausfuhrlizenzen als Indikator der mittelfristigen Bewegungen und der voraussichtlichen Marktentwicklung angesehen werden. Sie sind ein Schlüsselinstrument für die Ausarbeitung einer Marktbilanz, um die Bedingungen für den Wiederverkauf von Interventionsbeständen auf dem Binnenmarkt oder für Ausfuhren zu beurteilen oder um festzustellen, ob eine Ausfuhrabgabe erhoben werden muss. In diesem Zusammenhang ist bei der Einfuhr von Spelz, Weichweizen und Mengkorn, Gerste, Mais, Sorghum, Hartweizen, Mehl von Weichweizen und Spelz sowie Maniok sowie bei der Ausfuhr von Spelz, Weichweizen und Mengkorn, Gerste, Mais, Hartweizen, Roggen, Hafer und Mehl von Weichweizen und Spelz aufgrund der anhaltenden Bedeutung dieser Erzeugnisse für die Handelsströme und auf dem einheimischen Markt die Vorlage einer Lizenz vorzuschreiben.