Art. 19c 32009R1217
Die Kommission übermittelt dem Europäischen Parlament und dem Rat bis zum 20. Dezember 2028 einen Evaluierungsbericht über die Umsetzung des Artikels 4a und des Artikels 7 Absatz 1 Buchstabe g und fügt dem Bericht gegebenenfalls einen Vorschlag für einen Gesetzgebungsakt zur Änderung von Artikel 19 Absatz 1 Buchstabe a bei.