Erwägungsgrund 1 32009R0160
Gemäß Artikel 21 des Beschlusses 2005/684/EG, Euratom des Europäischen Parlaments vom 28. September 2005 zur Annahme des Abgeordnetenstatuts des Europäischen Parlaments haben die Abgeordneten Anspruch auf Unterstützung durch persönliche Mitarbeiter, die von ihnen frei ausgewählt werden.