Erwägungsgrund 13 32009R0160
Die Verträge der akkreditierten parlamentarischen Assistenten, die zwischen diesen und dem Europäischen Parlament abgeschlossen werden, sollten auf gegenseitigem Vertrauen zwischen dem akkreditierten parlamentarischen Assistenten und dem bzw. den Mitgliedern, für die er arbeitet, beruhen. Die Laufzeit solcher Verträge sollte unmittelbar an die Dauer des Mandats der betreffenden Mitglieder gebunden sein.