Erwägungsgrund 16 32009R0160
In den durch internen Beschluss des Europäischen Parlaments erlassenen Durchführungsbestimmungen werden weitere Regelungen für die Durchführung dieser Verordnung auf der Grundlage des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung gemäß Titel II der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften festgelegt werden.