Erwägungsgrund 9 32009R0160
Die akkreditierten parlamentarischen Assistenten sollten also eine Kategorie von sonstigen Bediensteten darstellen, die dem Europäischen Parlament eigen ist, insbesondere im Hinblick auf die Tatsache, dass sie einem oder mehreren Mitgliedern des Europäischen Parlaments bei der Ausübung ihrer Aufgaben als Mitglieder des Europäischen Parlaments unter der Leitung und Aufsicht eines oder mehrerer Mitglieder und in einer Beziehung gegenseitigen Vertrauens unmittelbare Unterstützung leisten.