Erwägungsgrund 12 32009R0160
Angesichts der Art der Aufgaben der akkreditierten parlamentarischen Assistenten sollte nur eine einzige Kategorie von akkreditierten parlamentarischen Assistenten vorgesehen werden, die jedoch in verschiedene Besoldungsgruppen unterteilt wird, die solchen Assistenten aufgrund der Angaben der betreffenden Mitglieder gemäß spezifischer Durchführungsbestimmungen zugewiesen werden, die durch einen internen Beschluss des Europäischen Parlaments angenommen werden.