Erwägungsgrund 17 32009R0160
Das Inkrafttreten dieser neuen Bestimmungen sollte gleichzeitig mit dem Inkrafttreten des Abgeordnetenstatuts des Europäischen Parlaments erfolgen —
Das Inkrafttreten dieser neuen Bestimmungen sollte gleichzeitig mit dem Inkrafttreten des Abgeordnetenstatuts des Europäischen Parlaments erfolgen —