Erwägungsgrund 7 32009R0160
Die Einführung dieser spezifischen Kategorie von Bediensteten berührt Artikel 29 des Statuts der Beamten der Europäischen Gemeinschaften, das durch die Verordnung (EWG, Euratom, EGKS) Nr. 259/68 festgelegt wurde, nachstehend das „Statut“ genannt, und nach welchem interne Auswahlverfahren nur Beamten und Bediensteten auf Zeit zugänglich sind, nicht, und keine Bestimmung dieser Verordnung kann dahin gehend ausgelegt werden, dass den akkreditierten parlamentarischen Assistenten privilegierter oder direkter Zugang zu Beamtenstellen oder anderen Stellen für Bedienstete der Europäischen Gemeinschaften oder zu internen Auswahlverfahren für solche Stellen gewährt wird.