Erwägungsgrund 12 32009R0223Es ist wichtig, eine enge Zusammenarbeit und angemessene Koordination zwischen dem ESS und anderen Akteuren des internationalen statistischen Systems zu…
Erwägungsgrund 3 32009R0223Es ist daher erforderlich, die Tätigkeiten des Europäischen Statistischen Systems (ESS) zu konsolidieren und seine Governance zu verbessern, insbesondere um die…
Erwägungsgrund 33 32019R1700Damit die Kohärenz und Vergleichbarkeit der nach den Grundsätzen von Artikel 338 Absatz 2 AEUV erstellten europäischen Sozialstatistiken sichergestellt wird,…
Art. 8 Abs. 2 Buchst. c 32012D0504BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 17. September 2012 über Eurostat (2012/504/EU)
vertritt die Kommission in internationalen statistischen Foren, insbesondere zum Zwecke der Koordinierung der statistischen Tätigkeiten der Organe und…
Art. 1 Nr. 3 32009R0951VERORDNUNG (EG) Nr. 951/2009 DES RATES vom 9. Oktober 2009 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2533/98 über die Erfassung statistischer Daten durch die Europäische Zentralbank
Folgender Artikel wird nach Artikel 2 eingefügt: Zusammenarbeit mit dem ESS Das ESZB und das ESS arbeiten unter Einhaltung der in Artikel 3a genannten…