Verordnung (EG) Nr. 223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2009 über europäische Statistiken und zur Aufhebung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1101/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Übermittlung von unter die Geheimhaltungspflicht fallenden Informationen an das Statistische Amt der Europäischen Gemeinschaften, der Verordnung (EG) Nr. 322/97 des Rates über die Gemeinschaftsstatistiken und des Beschlusses 89/382/EWG, Euratom des Rates zur Einsetzung eines Ausschusses für das Statistische Programm der Europäischen Gemeinschaften (Text von Bedeutung für den EWR und die Schweiz)
Europäische Statistiken bauen zwar in der Regel auf einzelstaatlichen Daten auf, die von den statistischen Stellen aller Mitgliedstaaten erstellt und verbreitet werden, können aber auch anhand von nicht veröffentlichten einzelstaatlichen Datenbeiträgen, Teilmengen einzelstaatlicher Datenbeiträge, eigens entwickelten europäischen statistischen Erhebungen oder harmonisierten Konzepten und Methoden erstellt werden.
Erwägungsgrund 15 32009R0223Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen