Verordnung (EG) Nr. 223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2009 über europäische Statistiken und zur Aufhebung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1101/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Übermittlung von unter die Geheimhaltungspflicht fallenden Informationen an das Statistische Amt der Europäischen Gemeinschaften, der Verordnung (EG) Nr. 322/97 des Rates über die Gemeinschaftsstatistiken und des Beschlusses 89/382/EWG, Euratom des Rates zur Einsetzung eines Ausschusses für das Statistische Programm der Europäischen Gemeinschaften (Text von Bedeutung für den EWR und die Schweiz)
Die wissenschaftliche Gemeinschaft sollte für Analysen im Interesse des wissenschaftlichen Fortschritts in Europa breiteren Zugang zu vertraulichen Daten erhalten, die für die Entwicklung, Erstellung und Verbreitung europäischer Statistiken verwendet werden. Daher sollte Forschern für wissenschaftliche Zwecke ein besserer Zugang zu vertraulichen Daten gewährt werden, ohne das für vertrauliche statistische Daten erforderliche hohe Schutzniveau zu gefährden.
Erwägungsgrund 26 32009R0223Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen