Erwägungsgrund 11 32009R0846
Die Durchführung der Finanzierungsinstrumente mit Unterstützung durch die Fonds muss erleichtert werden, indem das Zusammenspiel von Finanzierungsinstrumenten und Verwaltungsbehörden vereinfacht und flexibler gestaltet wird. Darüber hinaus sollte der Schwellenwert für die Verwaltungskosten von Finanzierungsinstrumenten für Gebiete in äußerster Randlage angehoben werden, um die mit dieser Randlage zusammenhängenden Schwierigkeiten abzumildern.