Verordnung (EG) Nr. 846/2009 der Kommission vom 1. September 2009 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1828/2006 zur Festlegung von Durchführungsvorschriften zur Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds und den Kohäsionsfonds und der Verordnung (EG) Nr. 1080/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung
Da gemäß Artikel 78 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 Ausgaben für Großprojekte in die Ausgabenerklärung aufgenommen werden können, bevor die Kommission die Entscheidung über das Großprojekt angenommen hat, sollte der Verweis auf die Ausgabenerklärung für Großprojekte in der „Ausgabenbescheinigung“ zu den Zwischenzahlungen gemäß Artikel 78 der genannten Verordnung gestrichen werden.
Erwägungsgrund 18 32009R0846Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen