Erwägungsgrund 8 32009R0846
Die Verfahren für die Berichterstattung über nicht wiedereinziehbare Beträge sollten die Verpflichtungen der Mitgliedstaaten nach Artikel 70 der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 und insbesondere die Verpflichtung, wirksame Wiedereinziehungsbemühungen zu gewährleisten, exakt widerspiegeln. Ferner sollten die Verfahren zur Überwachung der Einhaltung dieser Verpflichtungen durch die Kommission vereinfacht werden, um diese Verfahren effizienter und kostenwirksamer zu machen.