Verordnung (EG) Nr. 846/2009 der Kommission vom 1. September 2009 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1828/2006 zur Festlegung von Durchführungsvorschriften zur Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds und den Kohäsionsfonds und der Verordnung (EG) Nr. 1080/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung
Es sollte klargestellt werden, dass der jährliche Kontrollbericht und die Stellungnahme sowie die Abschlusserklärung und der abschließende Kontrollbericht das gesamte Programm und alle Programmausgaben abdecken müssen, die einen Beitrag aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, Ziel „Europäische territoriale Zusammenarbeit“, erhalten können.
Erwägungsgrund 6 32009R0846Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen