Erwägungsgrund 3 32009R0846
Bei der Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 1828/2006 wurden einige Widersprüche in den Bestimmungen der Verordnung entdeckt. Aus Gründen der Rechtssicherheit sollten diese Widersprüche ausgeräumt werden.
Bei der Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 1828/2006 wurden einige Widersprüche in den Bestimmungen der Verordnung entdeckt. Aus Gründen der Rechtssicherheit sollten diese Widersprüche ausgeräumt werden.