Verordnung (EG) Nr. 846/2009 der Kommission vom 1. September 2009 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1828/2006 zur Festlegung von Durchführungsvorschriften zur Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds und den Kohäsionsfonds und der Verordnung (EG) Nr. 1080/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung
Um die Berichterstattung zu verbessern, sollten die Anforderungen an den jährlichen Bericht und die Abschlussberichte klargestellt werden. Insbesondere sollten die Verwendung von Indikatoren, die Anforderungen hinsichtlich der Informationen über die Verwendung der Fonds sowie die erforderlichen Informationen für Großprojekte und für Informations- und Publizitätsmaßnahmen klargestellt werden.
Erwägungsgrund 21 32009R0846Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen