Verordnung (EG) Nr. 846/2009 der Kommission vom 1. September 2009 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1828/2006 zur Festlegung von Durchführungsvorschriften zur Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds und den Kohäsionsfonds und der Verordnung (EG) Nr. 1080/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung
Um Vorhaben im Wohnungsbausektor nach Artikel 7 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1080/2006 zu erleichtern, sollte bei den Kriterien für die Auswahl von Stadtvierteln und der Förderfähigkeit dieser Maßnahmen mehr Flexibilität eingeräumt werden.
Erwägungsgrund 13 32009R0846Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen