Erwägungsgrund 30 32010R1092
Die Einsetzung des ESRB dürfte unmittelbar zur Verwirklichung der Binnenmarktziele beitragen. Die Finanzaufsicht der Union auf Makroebene ist integraler Bestandteil der gesamten neuen Aufsichtsregelungen in der Union, da der Aspekt der Makroaufsicht eng mit den Aufgaben der Mikroaufsicht verknüpft ist, die den ESA übertragen wurden. Nur wenn Regelungen bestehen, die der gegenseitigen Abhängigkeit von Mikro- und Makrorisiken in angemessener Weise Rechnung tragen, können alle Akteure in hinreichendem Maße Vertrauen aufbringen, um sich auf grenzübergreifende finanzielle Aktivitäten einzulassen. Der ESRB sollte überwachen und bewerten, inwieweit aus Entwicklungen, die sich auf sektoraler Ebene oder auf der Ebene des gesamten Finanzsystems auswirken können, Risiken für die Finanzstabilität erwachsen. Indem er sich diesen Risiken zuwendet, dürfte der ESRB unmittelbar zu einer integrierten Aufsichtsstruktur der Union beitragen, die notwendig ist, um zeitnahe und kohärente politische Maßnahmen der Mitgliedstaaten zu fördern, so dass divergierende Ansätze verhindert werden und das Funktionieren des Binnenmarktes verbessert wird.