Erwägungsgrund 24 32010R1092
Aufgrund ihres Sachverstands und ihrer bereits bestehenden Zuständigkeiten im Bereich der Finanzstabilität sollten die EZB und die nationalen Zentralbanken bei der Makroaufsicht eine führende Rolle einnehmen. Die nationalen Aufsichtsbehörden sollten hinzugezogen werden, damit sie ihr spezifisches Expertenwissen einbringen können. Die Beteiligung der auf Mikroebene tätigen Aufsichtsbehörden an der Arbeit des ESRB ist unerlässlich, um sicherzustellen, dass die Bewertung der Makrorisiken auf lückenlosen und genauen Informationen über die Entwicklungen im Finanzsystem beruht. Dementsprechend sollten die Vorsitzenden der ESA stimmberechtigte Mitglieder sein. Ein Vertreter der betroffenen zuständigen nationalen Aufsichtsbehörden für jeden Mitgliedstaat sollte als Mitglied ohne Stimmrecht an den Sitzungen des Verwaltungsrats teilnehmen. Im Geiste der Offenheit sollten 15 unabhängige Personen den ESRB im Rahmen des Beratenden Wissenschaftlichen Ausschusses mit externem Fachwissen versorgen.